Rechtsprechung
VG Braunschweig, 23.05.2002 - 3 A 3/02 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,30656) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 14.10.1993 - 5 C 16.91
Übermäßige Folgen eines Anspruchsausschlusses als Voraussetzung für das Vorliegen …
Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2002 - 3 A 3/02
Ein besonderer Härtefall im Sinne von § 26 Abs. 1 Satz 2 BSHG liegt vor, wenn die Folgen des Anspruchsausschlusses über das Maß hinausgehen, das regelmäßig mit der Versagung von Hilfe zum Lebensunterhalt für eine Ausbildung verbunden ist und auch mit Rücksicht auf den Gesetzeszweck, die Sozialhilfe von den finanziellen Lasten einer Ausbildungsförderung freizuhalten, als übermäßig hart erscheinen (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.10.1993 - 5 C 16.91 -, BVerwGE 94, 224 ff.). - BVerwG, 17.01.1985 - 5 C 29.84
Vorschrift - Ausschlußwirkung - Ausbildungsbezogener Bedarf
Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2002 - 3 A 3/02
Solche besonderen Umstände sind z.B. bei der Gewährung eines Mehrbedarfszuschlags nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 BSHG a.F., einer Krankenkostzulage nach § 37 BSHG a.F. oder bei der Übernahme des besonderen Aufwandes für den Besuch einer auswärtigen Heimschule für Blinde und Sehbehinderte angenommen worden (vgl. für alles Vorstehende BVerwG, Urt. v. 03.12.1992 - 5 C 15.90 -, BVerwGE 91, 254 ff. unter Berufung auf das Urt. d. BVerwG v. 17.01.1985 - 5 C 29.84 -, BVerwGE 71, 12 ff.). - BVerwG, 03.12.1992 - 5 C 15.90
Sozialhilfe - Bedarf - Ausbildungsförderung - Bafög
Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2002 - 3 A 3/02
Solche besonderen Umstände sind z.B. bei der Gewährung eines Mehrbedarfszuschlags nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 BSHG a.F., einer Krankenkostzulage nach § 37 BSHG a.F. oder bei der Übernahme des besonderen Aufwandes für den Besuch einer auswärtigen Heimschule für Blinde und Sehbehinderte angenommen worden (vgl. für alles Vorstehende BVerwG, Urt. v. 03.12.1992 - 5 C 15.90 -, BVerwGE 91, 254 ff. unter Berufung auf das Urt. d. BVerwG v. 17.01.1985 - 5 C 29.84 -, BVerwGE 71, 12 ff.). - BVerwG, 13.05.1993 - 5 B 47.93
Antrag auf Prozesskostenhilfe abhängig von den Erfolgsaussichten der Revision - …
Auszug aus VG Braunschweig, 23.05.2002 - 3 A 3/02
Dementsprechend gehören zum ausbildungsgeprägten Bedarf typischerweise z.B. auch die Kosten für Haushaltsgegenstände etc., deren Kosten durch einmalige Beihilfen im Sinne von § 21 BSHG übernommen werden (vgl. BVerwG, B. v. 13.05.1993 - 5 B 47.93 -, Buchholz 436.0 § 26 BSHG Nr. 9).